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Atteste, Bescheinigungen und Anträge


Im Alltag werden häufig ärztliche Bescheinigungen, Atteste oder Formulare benötigt – sei es für Versicherungen, Behörden, Arbeitgeber oder medizinische Einrichtungen. Bei Ruhr Medizin in Schwerte unterstützen wir Sie gerne bei der Ausstellung und Bearbeitung – sorgfältig, medizinisch korrekt und rechtlich sicher.

Was wir für Sie erstellen:

  • Kuranträge
  • Reha-Anträge (ambulant oder stationär)
  • Atteste für Versicherungen (z. B. Reiserücktritt, Berufsunfähigkeit)
  • Ärztliche Stellungnahmen für das Versorgungsamt (z. B. beim Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis)
  • Kurze Arbeits- oder Schulunfähigkeitsbescheinigungen (z. B. für Prüfungen oder Sport)
  • Flug- und Reiseatteste, z. B. bei Schwangerschaft, chronischer Erkrankung oder Medikamentenbedarf
  • Wohnungs-/ Heimaufnahmeanträge, Pflegegrad-Bewertungen (mit Überleitung an den MD)

Wichtig zu wissen: Medizinische Atteste sind keine Kassenleistung

Viele dieser Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet:

  • Die Ausstellung erfolgt als individuelle Gesundheitsleistung.
  • Die Kosten sind selbst zu tragen, orientieren sich aber an der GOÄ.
  • Wir informieren Sie im Vorfeld transparent über Aufwand und Kosten.

Bei Reha- oder Kuranträgen erfolgt ggf. eine Abrechnung über die Krankenkasse – je nach Indikation und Aufwand.

Warum bei uns?

  • Wir kennen Ihre medizinische Vorgeschichte und können realistisch einschätzen, was medizinisch begründbar ist.
  • Wir erstellen formgerechte und rechtssichere Atteste, die anerkannt sind.
  • Als Hausarztpraxis sind wir Ihre erste Anlaufstelle für gesundheitliche Einschätzungen aller Art.

Atteste bei Ruhr Medizin

Medizinische Atteste Ruhr Medizin

So läuft es ab

  • Bringen Sie vorhandene Formulare / Unterlagen mit
  • Wir führen bei Bedarf ein kurzes Gespräch oder eine Untersuchung durch
  • Die Ausstellung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage
  • Manche Atteste können nicht rückwirkend erstellt werden – bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an

Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) - was ist das?


Wir bei Ruhr Medizin in Schwerte nehmen aktiv an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) in Westfalen-Lippe teil. Dieses besondere Modell der gesetzlichen Krankenversicherung bietet Ihnen viele Vorteile – für eine strukturierte, persönliche und zukunftssichere hausärztliche Versorgung.

Die HZV ist ein freiwilliges Angebot Ihrer Krankenkasse: Sie entscheiden sich dafür, Ihre medizinische Versorgung zuerst über Ihre Hausarztpraxis zu steuern. Wir koordinieren dann Ihre Behandlung – und bleiben für alle medizinischen Anliegen Ihr zentraler Ansprechpartner.

Die Idee: Weniger Ärzte, mehr Steuerung – aber bessere Versorgung!

Mittlerweile sind über 10 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland in der HZV eingeschrieben – Tendenz steigend. Auch die Gesundheitspolitik unterstützt dieses Modell ausdrücklich, um angesichts des Hausärztemangels eine qualitativ hochwertige und effiziente Versorgung sicherzustellen.

Für wen ist die HZV sinnvoll?

  • Für alle gesetzlich Versicherten, die Wert auf verlässliche, hausarztzentrierte Betreuung legen
  • Besonders empfehlenswert bei chronischen Erkrankungen, häufiger Arztbesuch oder vielen Medikamenten
  • Für Menschen, die eine strukturierte medizinische Versorgung mit persönlicher Begleitung wünschen

Zukunftsfähige Medizin beginnt im Zentrum - beim Hausarzt

In einer Zeit mit zunehmendem Fachkräftemangel und wachsender Komplexität im Gesundheitswesen ist die Hausarztzentrierte Versorgung ein zentrales Modell, um Patient:innen gut, verlässlich und ganzheitlich zu begleiten. Wir sind überzeugt: Ihre Gesundheit verdient diese Qualität.

Professionelle Beratung

Wir beraten Sie gern direkt in der Praxis. Die Anmeldung ist kostenfrei, unverbindlich und kann jederzeit widerrufen werden. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.

Ihre Vorteile als HZV-Patient:in

Dr_Lucas_Bisplinghoff_Gespräch_Patientin_Ruhr_Medizin
  • Schnellere Termine und kürzere Wartezeiten
  • Mehr Zeit für persönliche Gespräche und individuelle Betreuung
  • Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen
  • Bessere Abstimmung von Behandlungen durch Fachärzte
  • Strukturierte Verlaufsbetreuung bei chronischen Erkrankungen
  • Optimierte Verordnung von Medikamenten und Wechselwirkungsprüfung
  • Regelmäßige Vorsorgeangebote und Früherkennungschecks
  • Langfristige Bindung an Ihr Hausarztteam - mit mehr Vertrauen und Kontinuität

Untersuchungen für besondere Anforderungen


Neben klassischer hausärztlicher Betreuung bietet unsere Hausarztpraxis in Schwerte auch spezielle medizinische Eignungsuntersuchungen für besondere Lebens- und Arbeitsbereiche an.

Tauchuntersuchung

Tauchen ist eine faszinierende Sportart – stellt jedoch auch erhöhte Anforderungen an Herz, Kreislauf, Lunge und Stoffwechsel. Um Risiken unter Wasser zu vermeiden, ist vor dem Tauchsport eine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung empfohlen oder vorgeschrieben. In unserer Praxis führen wir Tauchuntersuchungen nach den Standards der GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin) durch. Sie erhalten ein ärztliches Attest zur Tauchtauglichkeit, das Sie bei Tauchschulen oder Vereinen vorlegen können. Die Untersuchung ist eine individuelle Gesundheitsleistung.

  • Anamnese und körperliche Untersuchung
  • Lungenfunktionsprüfung, Ruhe-EKG und ggf. Belastungs-EKG bei über 40-jährigen oder Risikofaktoren
  • Blutwerte (optional)
Führerscheinuntersuchung

Wer gewerblich ein Fahrzeug der Klassen C oder D führen möchte (LKW, Bus, Personenbeförderung), benötigt eine ärztliche Untersuchung zur Verlängerung oder Erteilung der Fahrerlaubnis gemäß §11 FeV. Wir führen diese Untersuchung durch und stellen die erforderlichen Bescheinigungen für das Straßenverkehrsamt aus.

Wichtig: Bitte bringen Sie ggf. vorhandene Brillenpässe oder Sehberichte mit.

  • Allgemeinärztliche Untersuchung
  • Überprüfung von Herz-Kreislauf, Stoffwechsel und Reaktion
  • Seh- und Hörtest (wenn nicht extern durchgeführt)
  • Ausstellung eines Attestes zur Vorlage bei der Führerscheinstelle
Jugendschutzuntersuchung

Alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die eine Berufsausbildung beginnen, benötigen laut Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Erstuntersuchung – und nach einem Jahr eine Nachuntersuchung. Diese Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz junger Menschen vor gesundheitlicher Überlastung im Berufsleben.

  • Formgerechte Erst- und Nachuntersuchung für Auszubildende
  • Dokumentation im offiziellen Untersuchungsheft
  • Beratung zu arbeitsplatzbezogenen Risiken